Gast werden kann, wer weniger als 950 EUR (netto) Monatseinkommen als Haushaltsvorstand oder Alleinerziehende(r) oder als Einzelperson hat (zuzüglich 250 EUR für jedes weitere Familienmitglied oder Kind im Haushalt).
Dazu zählen:
- Arbeitslosengeld I-Beziehende
- Arbeitslosengeld-II- Beziehende
- Grundsicherungsbeziehende
- Rentenbeziehende (Altersrente, Erwerbsminderungsrente...)
- Geringverdiener
- Selbstständige und Freiberufler
- Auszubildende
- Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz
Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:
- Bescheide für ALG I und ALG II
- Hartz IV-Bescheid für Kinder
- Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Lohnabrechnung, wenn man in einem Beschäftigungsverhältnis steht
- Dresden-Pass
- Rentenbescheid