Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten können eine wichtige finanzielle Unterstützung für die KulturLoge Dresden sein. Die Zuwendungen helfen uns bei der Umsetzung unseres Ziels der kulturellen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen: derzeit mehr als 3.700 angemeldete KulturGäste, darunter über 1.000 Kinder.
Als Richterin oder Richter am Amtsgericht Dresden, am Landgericht Dresden und als Staatsanwältin oder Staatsanwalt der Stadt Dresden haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen.
Für weitergehende Informationen, aktuelle Materialien oder neue Aufkleber kontaktieren Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0351/ 494 33 57. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Jede Geldauflage hilft!