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KULTURGäst*in werden

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Gäst*in werden kann, wer weniger als 1.200 EUR Monatsnettoeinkommen hat (zuzüglich 300 EUR für jedes im Haushalt lebende Kind).

Dazu zählen:

  • Arbeitslosengeld I-Beziehende
  • Arbeitslosengeld-II/Bürgergeld-Beziehende
  • Menschen außerhalb des Erwerbslebens, die Grundsicherung erhalten
  • Rentenbeziehende (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, …)
  • Inhaber*innen des Dresden-Passes oder Tafelausweises
  • Selbstständige und Freiberufler*innen mit einem Netto-Einkommen unterhalb von 1.200 EUR monatlich
  • Auszubildende
  • Studierende mit Bafög-Bezug
  • Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieher*innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:

  • Bescheide zu ALG I und ALG II/Bürgergeld
  • Bescheide zur Grundsicherung
  • Rentenbescheide
  • Dresden-Pass
  • Tafel-Ausweis
  • Wohngeldbescheide
  • Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt

KulturLoge Dresden e. V.
Schützengasse 18
01067 Dresden

IBAN DE81 8509 0000 2808 1510 09
BIC GENODEF1DRS

Volksbank Dresden-Bautzen eG

Kontoinhaber KulturLoge Dresden e.V.

Montag
10.30 – 12 Uhr

Dienstag
10.30 – 12 Uhr
15:00 – 16:30 Uhr Sprechzeiten auf Russisch (Консультации по телефону на русском)

Mittwoch
10.30 – 12 Uhr
15:30 – 17:30 Uhr Sprechzeiten auf Russisch (Консультации по телефону на русском)

Sommerpause vom 30.06.2025 - 11.07.2025

Das Team der KulturLoge Dresden macht Pause!

In Dieser Zeit können wir Ihre E-Mails nicht bearbeiten.

Wir bitten alle Gäste sich in dieser Zeit selbst beim Veranstalter über mögliche Änderungen zu informieren.

Wir freuen uns, danach wieder für Sie dazu sein!

Ihre KulturLoge Dresden

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