KULTURGäst*in werden

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Gäst*in werden kann, wer weniger als 1.200 EUR Monatsnettoeinkommen hat (zuzüglich 300 EUR für jedes im Haushalt lebende Kind).

Dazu zählen:

  • Arbeitslosengeld I-Beziehende
  • Arbeitslosengeld-II/Bürgergeld-Beziehende
  • Menschen außerhalb des Erwerbslebens, die Grundsicherung erhalten
  • Rentenbeziehende (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, …)
  • Inhaber*innen des Dresden-Passes oder Tafelausweises
  • Selbstständige und Freiberufler*innen mit einem Netto-Einkommen unterhalb von 1.200 EUR monatlich
  • Auszubildende
  • Studierende mit Bafög-Bezug
  • Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezieher*innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:

  • Bescheide zu ALG I und ALG II/Bürgergeld
  • Bescheide zur Grundsicherung
  • Rentenbescheide
  • Dresden-Pass
  • Tafel-Ausweis
  • Wohngeldbescheide
  • Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt

KulturLoge Dresden e. V.
Schützengasse 18
01067 Dresden

IBAN DE81 8509 0000 2808 1510 09
BIC GENODEF1DRS

Volksbank Dresden-Bautzen eG

Kontoinhaber KulturLoge Dresden e.V.

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